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   BVerwG, 06.03.1962 - VII B 42.61   

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https://dejure.org/1962,1517
BVerwG, 06.03.1962 - VII B 42.61 (https://dejure.org/1962,1517)
BVerwG, Entscheidung vom 06.03.1962 - VII B 42.61 (https://dejure.org/1962,1517)
BVerwG, Entscheidung vom 06. März 1962 - VII B 42.61 (https://dejure.org/1962,1517)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Beurteilung eines Abiturienten - Nichtbestehen einer Reifeprüfung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zweitprüfer - Unabhängigkeit des Erstprüfers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1963, 104
  • DÖV 1962, 955
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 14.07.1961 - VII C 25.61
    Auszug aus BVerwG, 06.03.1962 - VII B 42.61
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 14. Juli 1961 - BVerwG VII C 25.61 - (BVerwGE 12, 359) ausgeführt hat, kann der Prüfer seiner Aufgabe nur gerecht werden und die damit verbundene höchstpersönliche Pflicht nur dann nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen, wenn er in seiner Entscheidung frei und unabhängig ist.
  • BVerwG, 24.04.1959 - VII C 104.58

    Nichtversetzung in die Oberprima - Gerichtlich nicht überprüfbarer

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1962 - VII B 42.61
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats hat das Revisionsgericht zu prüfen, ob das Gericht die Grenzen der ihm durch das Verfahrensrecht übertragenen Prüfungspflicht und Prüfungsbefugnis richtig beachtet hat (Urteil des Senats vom 24. April 1959 - BVerwG VII C 104.58 -, BVerwGE 8, 272 [BVerwG 24.04.1959 - VII C 104/58]).
  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 5.79

    Auslegung von Verwaltungsvorschriften - Bewertung mündlicher Prüfungsleistungen

    Daß der Zweitprüfer die Randbemerkungen und die abschließende Beurteilung des Erstprüfers gekannt und sich letzterer mit dem Wort "einverstanden" angeschlossen hat, nachdem schon zuvor die Möglichkeit der Unterhaltung über die Bewertung zwischen beiden Prüfern bestanden hatte, steht der erforderlichen Unabhängigkeit beider Prüfer und der gebotenen Abgabe eines jeweils eigenständigen Urteils über die schriftlichen Arbeiten nicht notwendig entgegen (vgl. hierzu BVerwGE 12, 359 [363]; 14, 31 [34]; Beschluß vom 6. März 1962 - BVerwG 7 B 42.61 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 15]; OVG Münster, DVBl. 1970, 705 [706]).
  • BVerwG, 03.05.1963 - VII C 46.62

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Anfechtung einer universitären

    Die Auffassung des Berufungsgerichts, der Kläger sei nicht beeinträchtigt, weil er keinen Anspruch auf Ablegung der Wiederholungsprüfung unter Zugrundelegung der PrüfO 37 gehabt habe, wird allerdings nicht dem Gesichtspunkt gerecht, daß im Prüfungsrecht ganz allgemein und insbesondere im vorliegenden Falle maßgebliche Bedeutung dem Gebot der Chancengleichheit aller Prüflinge zukommt (vgl. dazu die Entscheidungen des Senats BVerwGE 14, 31 undvom 6. März 1962 - BVerwG VII B 42.61 -, Buchholz BVerwG 421.0 Nr. 15, DÖV 1962, 955).
  • BVerwG, 22.03.1963 - VII C 141.61

    Begriff der "Prüfungsfähigkeit" - Vereinbarkeit des landesrechtlichen Begriffs

    Wie der Senat schon mehrfach betont hat (vgl. die Entscheidungen vom 23. Februar 1962 - BVerwGE 14, 31 [BVerwG 23.02.1962 - VII B 21/61] - und vom 6. März 1962 - BVerwG VII B 42.61 -, DÖV 1962 S. 955), kommt im Prüfungsrecht dem Gleichheitssatz (Art. 3 GG) besondere Bedeutung zu.
  • BVerwG, 29.09.1986 - 2 B 100.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Hierzu gehört auch die Bestimmung, ob die Beurteilung und Bewertung von Prüfungsleistungen von einem bestimmten Prüfer allein verantwortlich oder zusammen mit einem anderen Prüfer oder vom gesamten Prüfungsausschuß vorzunehmen ist (vgl. hierzu Urteil vom 14. Juni 1963 - BVerwG 7 C 68.62 - <BVerwGE 16, 154>; Beschlüsse vom 6. März 1962 - BVerwG 7 B 42.61 - und vom 25. Oktober 1974 - BVerwG 7 B 102.73 - ).
  • BVerwG, 29.09.1986 - 2 B 99.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Hierzu gehört auch die Bestimmung, ob die Beurteilung und Bewertung von Prüfungsleistungen von einem bestimmten Prüfer allein verantwortlich oder zusammen mit einem anderen Prüfer oder vom gesamten Prüfungsausschuß vorzunehmen ist (vgl. hierzu Urteil vom 14. Juni 1963 - BVerwG 7 C 68.62 - <BVerwGE 16, 154>; Beschlüsse vom 6. März 1962 - BVerwG 7 B 42.61 - und vom 25. Oktober 1974 - BVerwG 7 B 102.73 - ).
  • VGH Hessen, 28.11.1973 - I N 1/72
    Es entspricht jedoch einem allgemein anerkannten (gewohnheitsrechtlichen) Prüfungsgrundsatz, daß jeder Prüfer in seiner Entscheidung frei und unabhängig sein muß, weil er nur so seiner Aufgabe gerecht werden kann und in der Lage ist, seine Entscheidung nach bestem Wissen und Gewissen zu treffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.07.1961, VII C 25.61, BVerwGE 12, 359 = Buchholz 421.0, Prüfungswesen, Nr. 13 = NJW 1962 S. 123; Beschluß vom 06.03.1962, VII B 42.61, Buchholz 421.0, Prüfungswesen, Nr. 15).
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